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Berufsunfähigkeitsversicherung

Für wen und warum?

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus. Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

Freizeitunfall

Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war.

Stress durch Arbeit

Als Abteilungsleiterin der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird Sie Ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können. Glücklicherweise erhält Sie aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig übernommen hat.

WAS IST VERSICHERT?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

WANN LIEGT EINE BERUFUNFÄHIGKEIT VOR?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Informationen zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Im Bereich der Arbeitsabsicherung arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner Frank Dietrich Fachmakler GmbH zusammen
und bitten Sie, sich mit Ihren Fragen direkt an ihn zu wenden:

Telefon: 033237 – 85027
Telefax: 033237 – 85029
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