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Firmenrechtsschutz

Damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können!

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Wer und was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer.

Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (i.d.R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten

Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Schadenbeispiele aus der Praxis

STEUER-RECHTSSCHUTZ VOR GERICHT

Bei einer Firma führt das Finanzamt im zwölften Jahr des Geschäftsbetriebs erstmalig eine Betriebsprüfung durch. Dabei werden vor allem die gebuchten Reise- und Bewirtungskosten bemängelt. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Die Firma kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und schaltet einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer gab für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage. Vor Gericht wird das Ergebnis der Betriebsprüfung bestätigt. Die Firma unterliegt.

FORDERUNGSMANAGEMENT

Der Pflasterbetrieb Erhardt hat den Hof von Familie Möller neu gepflastert. Für das benötigte Material ging man in Vorauslage. Trotz mehrfacher Mahnung zahlt die Familie Möller nicht. Die Firma Erhardt gibt den Fall daher ans Forderungsmanagement ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt das weitere Mahnwesen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung, da die Möllers zu keiner außergerichtlichen Lösung zu bewegen sind. Für diese Dienstleistung entstanden der Firma Erhardt keine gesonderten Kosten. Auch eine Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.

Informationen zum Firmen- und Gewerberechtsschutz