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Konzept SV-Prüfung

1. Warum Statusfeststellung?

Der sozialversicherungsrechtliche Status vieler Tätigkeiten ist nicht rechtssicher geklärt. Dies betrifft vor allem Tätige mit unternehmerischer Beteiligung wie GmbH-Geschäftsführer, Mitunternehmer, mitarbeitende Angehörige, Vereinsvorstände etc.Allen Personalgruppen ist gemein, dass in der Beratung fast ausschließlich die steuerliche Seite berücksichtigt wird. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte spielen eine untergeordnete oder keine Rolle, obwohl die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken und Pflegeversicherung elementare Leistungsbausteine im Erwerbsleben sind.Entgegen landläufiger Meinung, lassen sich sozialversicherungsrechtliche Ergebnisse durch eine entsprechende Gestaltung und ein Statusfestellungsverfahren steuern.


2. Anlass

Das Statusprüfungsverfahren empfiehlt sich grundsätzlich als Fundament von Beratungsleistungen zur Vorsorge. Mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status steht und fällt ein Vorsorge-Konzept, sowohl die private, wie auch betriebliche Altersversorgung betreffend. Bevor eine betriebliche Altersversorgung bzw. privater Renten-, Kranken-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz sinnvoll eingerichtet werden können, ist der Status des Betroffenen verbindlich zu klären. Aufgrund der Vielzahl von Lebenssachverhalten (Unternehmer hat Angestellte geheiratet, Angehöriger bürgt für Betriebskredite etc.) ist der Status weit weniger eindeutig als gedacht.

Die Statusfeststellung kann für neue Tätigkeitsverhältnisse, wie auch für langjährig bestehende Tätigkeiten durchgeführt werden. Das Gesetz sieht gemäß § 7a SGB IV in einigen Konstellationen bereits ein obligatorisches Anfrageverfahren vor. Viele Konstellationen sind aber nach wie vor ungeprüft. Und selbst bei einem geklärten Status kann durch Änderungen eine erneute Beurteilung erforderlich werden.


3. Warum CONTO


Die Fa. CONTO verfügt über eine 28-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der SV-Statusprüfung; der GF, Herr Thomas Schmidt, hat 1993, als 10%iger Gesellschafter und einer von drei Geschäftsführern einer GmbH, seine eigene SV-Statusprüfung veranlasst, mit dem Ergebnis, dass er von der SV-Pflicht befreit wurde. Im Jahre 2011 erfolgte die SV-Statusprüfung, mit vorgeschalteter Gestaltungsberatung, für die Ehefrau von Herrn Schmidt. Ziel war es diesmal, die SV-Pflicht bestätigt zu bekommen. Auch dieses Ziel wurde erreicht.


Fa. CONTO ist beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg als Rentenberater registriert (3712 E 03-13) und hat in den letzten Jahren das Dienstleistungsangebot soweit verfeinert, dass an die Stelle teils langwieriger Wiederspruchs- oder Klageverfahren die SV-Gestaltungsberatung getreten ist. Durch die SV-Gestaltungsberatung lassen sich die gewünschten Ergebnisse oft schnell und rechtssicher umsetzen.


4. Honorar

Alternativ zum Festhonorar kann eine Abrechnung entsprechend der eingesetzten Zeit vereinbart werden. Beim zeitbasierenden Honorar erfolgt die Abrechnung im 10-Minutentakt, ausgehend von 220 € pro Stunde. Die Pauschalhonorare bewegen sich je nach Umfang und Komplexität zwischen 1.000 € und 2.500 €. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.


5. Ablauf

  • Durch den Hinweis des Versicherungsmaklers wird CONTO zunächst allgemeine Fragen zum SV-Status eines Interessenten klären. Es folgt die Empfehlung einer verbindlichen Statusprüfung, ggf. verbunden mit einer Gestaltungsberatung durch CONTO, da das Ziel Rechtssicherheit sein muss.
  • Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit CONTO und Einholen der Unterlagen und Daten gemäß Unterlagenliste.
  • Die Situation wird von CONTO geprüft und bewertet – ggf. werden zusätzliche Angaben über die tatsächlichen Verhältnisse angefragt bzw. angefordert.
  • Zusatzbaustein: SV-Gestaltungsberatung (sofern beauftragt): Bereitstellung individueller Vertragsunterlagen zur Herstellung des gewünschten Status, wie z.B. Vertragsanpassungen etc.
  • Koordinierte Prüfung bei der zuständigen Clearingstelle (bindend für alle Zweige der Sozialversicherung), inkl. Terminsetzung und –Überwachung, Klärung anstehender Fragen etc.
  • Überprüfung des/ der Bescheide; Weiterleitung an Auftraggeber, inkl. Auswertung und ggf. Durchführung des Wiederspruchverfahrens.
  • Rechnungsstellung
  • Sofern SV-Freiheit festgestellt wurde, übernimmt CONTO die Antragsstellung für die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge.
  • Sollte eine SV-Pflicht festgestellt werden, hat der Kunde die Möglichkeit, seine Verträge (Gesellschaftsverträge, Anstellungsverträge etc.) entsprechend der Begründung der SV-Träger für die Zukunft zu verändern.

Vorsorgen mit der Riester Rente - Förderrente